Freikirchen in Deutschland zeigen ihre Eigenständigkeit besonders darin, dass sie von ihren Mitgliedern keine Kirchensteuer durch den Staat einziehen lassen. Sie finanzieren ihre Gemeindearbeit durch die freiwilligen Spenden ihrer Mitglieder und Besucher ihrer Gottesdienste und Veranstaltungen. So ist es auch in der Kirche des Nazareners. Jeder Spender entscheidet dabei selbst, wie viel er geben möchte.
Es ist unser biblisches Verständnis, dass alle Menschen und Dinge Gott gehören und dass die Menschen Gottes Verwalter über ihr Leben und ihren Besitz sind. Daher halten wir uns an das biblische Prinzip des Zehnten. Im Alten Testament steht: "Bringt den kompletten zehnten Teil eurer Ernte ins Vorratshaus, damit es in meinem Tempel genügend Nahrung gibt" (Maleachi 3, 10). Nach diesem Prinzip ermutigen wir unsere Mitglieder 10% ihres Einkommens Gott zu geben. Zehn Prozent des Einkommens gelten als biblische Richtlinie. Zusätzlich sollen Mitglieder in dem Maße freiwillig spenden, wie Gott sie gesegnet hat, um damit die gesamte kirchliche Arbeit zu unterstützen. Deshalb sammeln wir in jedem Gottesdienst Zehnten und Opfer ein.
Am
Ostersonntag und am Erntedankfest legen wir jeweils ein besonderes Opfer für
andere zusammen. Unser Ziel ist es, eine Summe in Höhe von 22% unserer
Jahreseinnahmen für andere zusammenzulegen. Dieser Betrag ist für die folgenden
Arbeitsbereiche der Kirche des Nazareners bestimmt:
22% "für andere" ist gleich...
7% für
die Weltmissionsarbeit der Kirche des Nazareners
8% für die Bezirksarbeit unserer Kirche
4% für die
Inlandmission der Kirche des Nazareners
3% für
das Europäische Nazarener College in Büsingen
Neben Spenden zur Finanzierung der allgemeinen Kosten der Gemeindearbeit kann auch projektbezogen gespendet werden. So z.B. für die weltweite Missionsarbeit der Kirche des Nazareners, für einzelne Missionsprojekte, für Zinsen und Tilgung der Gebäudedarlehen, für den weiteren Ausbau des Gemeindezentrums sowie für konkrete Anschaffungen für die Gemeindearbeit.
Seit dem 01.01.2007 sind Spenden für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige
Zwecke bis zu 20% des Einkommens abzugsfähig. Um Spenden, die beim Finanzamt
geltend gemacht werden sollen, zu registrieren, bieten wir zwei Möglichkeiten
an:
1. Vom Gemeindekassierer können so genannte „Spendentütchen“ mit einer eigenen
Spendennummer angefordert werden. Für alle Spenden, die in diesen Tütchen in
die Kollekte gelegt werden, erhält man automatisch am Jahresbeginn für das
vorangegangene Spendenjahr eine gültige Spendenbescheinigung für die
Steuererklärung.
2. Selbstverständlich können Spenden auch auf das Gemeinde- oder Baukonto
überwiesen werden. Diese Spenden sind damit auch für eine Spendenbescheinigung
registriert.
Wir haben zwei verschiedene Bankkonten: Eins für die allgemeinen Aufwendungen
unserer Gemeinde und eins ausschließlich für das Gebäude.
Gemeindekonto:
Kreissparkasse Gelnhausen
BLZ: 507 500 94
KTO: 27605
Gebäudekonto:
Kreissparkasse Gelnhausen
BLZ: 507 500 94
KTO: 27612